Veranstaltung der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur:
Philipp Mützel und Dr. Wolfgang Laßleben informieren über die neueste Rechtsprechung in Bezug auf die Rehabilitierung von Personen, die in Jugendwerkhöfe, Spezialkinderheime und Jugendhäuser eingewiesen wurden. Dabei wird über die Anwendung des neuen § 10 Abs. 3 Satz 1 StrRehaG, über das Zweitantragsrecht entsprechend § 1 Abs. 6 Satz 2 StrRehaG informiert und die Besonderheiten der Rehabilitierung von Haftzeiten in DDR Jugendhäusern erörtert. Dabei wird dargelegt, wie sich übermäßige Arbeitsleistungen in Heimen, aber auch Jugendhäusern (etwa in der Heimküche und in Drittbetrieben) auf die Rehabilitierungschancen auswirken können.
Referenten: Philipp Mützel, Jurist und Dr. Wolfgang Laßleben, Referent und Justiziar bei der Landesbeauftragten
Anmeldung per E-Mail:veranstaltung(at)lza.lt.sachsen-anhalt.de bzw. über Tel.: 0391/560 1501